Weitere Ausfertigung PfÜB

  • Guten Morgen zusammen,

    ich mache mir (vermutlich) zu viele Gedanken, aber mein PfÜB wurde im Jahr 2011 erlassen und der Gl. Vertr. beantragt nun eine weitere Ausfertigung, da die Zustellung nur an einen DS von zweien zugestellt wurde.

    Kann ich die, soweit ein neuer Entwurf eingereicht wurde, problemlos rausgeben? :gruebel:

  • Der Beschluss besteht schon, kann also problemlos noch einmal ausgefertigt werden. Der Gl muss aber belegen, dass der PfÜB nicht zugestellt wurde. Der Rang ist natürlich futsch. P.S. Eine Ausfertigung für jeden DrSch hätte der Gl auch gleich mit dem PfüB beantragen können - und erhalten

  • Der Beschluss besteht schon, kann also problemlos noch einmal ausgefertigt werden. Der Gl muss aber belegen, dass der PfÜB nicht zugestellt wurde. Der Rang ist natürlich futsch. P.S. Eine Ausfertigung für jeden DrSch hätte der Gl auch gleich mit dem PfüB beantragen können - und erhalten

    Wie soll der Gl. belegen, dass der PfÜB nicht zugestellt wurde? Der einfache Vortrag ist nicht ausreichend?

  • da die Ausfertigung des PfÜBs keine vollstreckbare Ausferting im Sinne von § 733 ZPO ist, braucht der Gl. m.E. nichts belegen.

    Wenn er noch ne Ausfertigung braucht, kann die Geschäftsstelle diese eigenständig fertigen und an den GHl. übersenden, der Rechtspfleger ist in diesen Prozess eigentlich nicht eingebunden.

  • Es hat zwischenzeitlich ein Gl. Vertr. Wechsel stattgefunden (Vollmacht beigefügt. Vermutlich hat deshalb die Geschäftsstelle das Schreiben vorgelegt?!

    Vielen Dank für die schnelle Unterstützung!

  • da die Ausfertigung des PfÜBs keine vollstreckbare Ausferting im Sinne von § 733 ZPO ist, braucht der Gl. m.E. nichts belegen.

    Wenn er noch ne Ausfertigung braucht, kann die Geschäftsstelle diese eigenständig fertigen und an den GHl. übersenden, der Rechtspfleger ist in diesen Prozess eigentlich nicht eingebunden.

    :daumenrau

    Sehe ich genauso

  • Der Beschluss besteht schon, kann also problemlos noch einmal ausgefertigt werden. Der Gl muss aber belegen, dass der PfÜB nicht zugestellt wurde. Der Rang ist natürlich futsch. P.S. Eine Ausfertigung für jeden DrSch hätte der Gl auch gleich mit dem PfüB beantragen können - und erhalten

    Wie soll der Gl. belegen, dass der PfÜB nicht zugestellt wurde? Der einfache Vortrag ist nicht ausreichend?

    Schreiben des GVZ

  • Moin, hab einen ähnlichen Fall. Der Gl-Vertreter beantragt die Ausstellung einer weiteren Ausfertigung eines Pfübs. Die Anschrift des Drittschuldners hat sich allerdings mittlerweile geändert. Ist das ein Problem? Muss ich am Pfüb ggfs. was ändern?mfg

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