Aus den Meldungen des BMJ Datum 15.07.2013:
"Vor dem Hintergrund der breiten öffentlichen Diskussion um die Unterbringung von Gustl Mollath in der Psychiatrie und der seit Jahren steigenden Zahl von Personen, die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Eckpunkte erarbeiten lassen."
Meldung siehe hier: http://www.bmj.de/SharedDocs/Kur…d297?nn=3433226
Eckpunktepapier hier:http://www.bmj.de/SharedDocs/Dow…publicationFile
Im Kern geht es also um die Einführung engmaschigerer Überprüfungen der Notwendigkeit des Maßregelvollzugs und obligatorische zweijährliche Wechsel des Gutachters.
Hm. Ich fürchte, im konkreten Fall Mollath hätte auch die Umsetzung dieses Papiers vermutlich keine kürzere Unterbringung bewirkt, denn Mollath hat ja beharrlich jedwede Kommunikation mit Gutachtern verweigert. Grundsätzlich mag es schon sinnvoll sein, die Notwendigkeit der Unterbringung engmaschig zu prüfen; und es steht auch außer Frage, dass mit fortschreitender Dauer die Abwägung zwischen dem Freiheitsrecht des Einzelnen und dem Schutz der Allgemeinheit vor seiner Gefährlichkeit zu anderen Ergebnissen führen kann.
Auf der anderen Seite bin ich in Sorge um die Opfer eines untergebrachten, womöglich psychisch kranken Menschen. Wie viel darf man diesen Menschen zumuten? Was darf der über die weitere Unterbringung entscheidende Richter ihnen abverlangen? Wie viel Gefahr muss die Gesellschaft ertragen?