Hallo!
Habe auch die Suchfunktion bemüht aber nichts passendes gefunden und stehe etwas auf dem Schlauch, da ich schon lange keine Betreuungssachen gemacht.
Person wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Es wird ein RA als Verfahrenspfleger bestellt.
Es ist jedoch eine Generalvollmacht mit allen Bereichen vorhanden.
Dementsprechend wäre doch kein RA als Verfahrenspfleger erforderlich? Nach § 317 IV FamFG wäre doch eine andere geeignete Person vorhanden?
MFG