Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren

  • Hallo!

    Habe auch die Suchfunktion bemüht aber nichts passendes gefunden und stehe etwas auf dem Schlauch, da ich schon lange keine Betreuungssachen gemacht.

    Person wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Es wird ein RA als Verfahrenspfleger bestellt.
    Es ist jedoch eine Generalvollmacht mit allen Bereichen vorhanden.

    Dementsprechend wäre doch kein RA als Verfahrenspfleger erforderlich? Nach § 317 IV FamFG wäre doch eine andere geeignete Person vorhanden?

    MFG

  • 1.) Handelt es sich bei der von Dir benamsten Vorschrift um eine Sollvorschrift und keine Mussvorschrift.
    Abweichungen hiervon sind also "legal".

    2.) Ist die VP-Bestellung nicht selbstständig anfechtbar § 317 VI FamFG.

    So what ?

  • Welche andere Person wäre denn bitte vorhanden?

    Der Bevollmächtigte? Wer hat denn dann den Betroffenen unterbringen lassen?
    Kann nur der Betreuer oder der entsprechend bevollmächtigte machen.

    Oder war's ein öffentlich rechtliche Unterbringung, dann ist normalerweise keine Zeit noch schnell irgendjemand zu beteiligen, da wahrscheinlich alle Landesrechte so was in der Art enthalten: "1Ergeht bis zum Ablauf des auf das Ergreifen oder den Beginn des Festhaltens des Betroffenen folgenden Tages keine Entscheidung des Gerichts, so ist der Betroffene zu entlassen"

    Und am wichtigsten was geht uns das an :confused:

  • Ich gehe auch davon aus , dass bei § 317 IV FamFG nicht der Bevollmächtigte gemeint sein kann , der für die Unterbringung "gesorgt" hat, sondern ein zusätzlicher Verfahrensbevollmächtigter, der logischerweise "vom Betroffenen her" stammen muss.

    Im übrigen levi , wird man dem Forum eine Auskunftsfunktion bis zur Grenze der Rechtsberatung nicht absprechen können.

  • Schon klar.

    Nur dass jemand einen Bevollmächtigten hat und einen weiteren Verfahrensbevollmächtigten i.S. der Vorschriften betreffend den Verfahrenspfleger ist schon sehr ungewöhnlich und auch die Bezeichung als "Generalvollmacht" spricht eher dagegen.

    Freilich erteilt man gern Auskunft, soweit möglich.
    Nur woher kommt die Rechtspflegerbefassung mit dem Thema? (Wohl nur als Anweisungsbeamter beim ForumSTAR-Gericht ;))

    War ned bös gemeint sonder eher neugierig.

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