Hallo!
Die Witwe eines französischen Staatsbürgers mit Grundbesitz in Deutschland möchte bei mir einen Erbschein nach der gesetzlichen Erbfolge beantragen.
Welches Recht findet nach welcher Vorschrift Anwendung?
Auf was muss ich achten?
Bin ich überhaupt zuständig?
Ich bin völlig hilflos - hatte noch nie eine Nachlasssache mit Auslandsbezug...
Danke!!