Herausgabe Zivilakte SV

  • Moin

    Die Zivilakte befindet sich seit 08/2011 beim Sachverständigen. Diesem ist der Auftag lange entzogen. Ordnungsgelder sind verhängt. Vollstreckung der O- Gelder sinnlos da aus andreen Verfahren bekannt das er weit überschuldet ist. Anordnung der Herausgabe nach § 407 a ZPO ist erfolgt. Der SV reicht die Akte einfach nicht zurück. Gründe sind nicht bekannt. Bei Anrufen sagt sinngem. ja ja aber es passiert nichts.

    Hat jmd eine Idee wie wir an die Akte kommen.??

    Und ja der SV wird NICHT mehr bestellt.

    Die Registratorin und Richterin haben mich gefragt, ob ich eine Idee habe
    :eek:

    gruss wulfgerd

  • Mir fällt dazu nur ein , ob mit dem rechtskräftigen Beschluss nach § 407 a IV ZPO nicht die Voraussetzungen für eine Herausgabevollstreckung nach § 883 ZPO gegebern sind und der Gerichtsvollzieher die Akten herausnehmen könnte.
    Wer ist allerdings der richtige Gläubiger ?
    Bzw. wem gehören eigentlich unsere Akten ?:confused:

    Mein Vorredner hat ( auch ) recht : Zöller,ZPO Anm. d.) zu § 407 a ZPO

  • Ich muss mich hier mal dran hängen.

    Habe hier den gleichen Sachverhalt, der Gutachter gibt die Akte nicht zurück (und macht auch sonst nichts außer Ordnungsgelder zahlen).
    Wir haben hier einen Herausgabebeschluss nach § 407a IV ZPO erlassen, mit dem ich den GV (anderes Bundesland) los schicken wollte. Nur "gefällt" dem GV unser Beschluss nicht, weil zu unbestimmt.

    Hat jemand ein Muster, wie so ein Beschluss nach § 407a IV auszusehen hat?

    Danke

  • Ok, dann versuchen wir es nochmal.
    Danke

    Problematisch ist hier nicht die aktenmäßige Identifizierung, die muss sowieso erfolgen, sondern die körperliche Identifizierung der Akte(n) als bewegliche Sache. Es muss zur Eignung als herauszugebendes Objekt also beschrieben werden, aus wieviel Ordnern oder Aktenheftern die Gerichtsakte besteht.

  • Tja, es weiß keiner mehr, wie die Akte ausgesehen hat. Sie wurde nun vor fast 2 Jahren (!) an den SV versandt. Die Geschäftsstelle meint sich zu erinnern, dass es nur 1 Band war. Faxheft vielleicht, Bußgeldvorgang fraglich.. Und das Retent ist da auch wenig aussagekräftig.
    Wir (Richter, Rpfl und SE) sind sehr gespannt, ob der GV nun auf Aktensuche gehen wird - und ob es die Akte beim SV überhaupt noch gibt!

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