Folgender Fall bringt mich ins grübeln:
Beantragt ist die Eintragung der Abtretung von halbspaltigen Vormerkungen. An sich kein Problem. Abtretungserklärung + Bewilligungen liegen vor. Eingetragen ist u.a. als Berechtigter (wie früher wohl üblich) ein von A noch zu benennender Dritter. Abgetreten hat A an B. A hat die Eintragung der Abtretung bewilligt und beantragt. Muss ich mich daran stören, dass "ein von A noch zu benennender Dritter" als Berechtigter im GB eingetragen ist?!
Danke für eure Hilfe.