Ehmann/Karmanski/Kuhn-Zuber, Gesamtkommentar SRB SGB XII, § 90, Rn. 23-26, 2. Auflage 2018:
In diesem Fall (Anm.: Umzug des betreuten Ehegatten in ein Altersheim und Verbleib des anderen Ehegatten im bisherigen Haus) bleibt die Vermögensverschonung bestehen.
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata…gl3%2Eglh%2Ehtm
Ist auch völlig richtig, wie ich finde