Der Sohn ist verstorben und gesetzlich von seinen Eltern zu je 1/2 Anteil beerbt worden. Ein entsprechender Erbschein auf Grund gesetzlicher Erbfolge liegt vor.
Aus dem Grundbuch ergibt sich (Eltern hatten zuvor ihren Grundbesitz auf den Sohn übertragen), dass die Eltern den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart haben.
Ich beabsichtige, die Eltern als Rechtsnachfolger ihres verstorbenen Sohnes in Erbengemeinschaft (und nicht in Gütergemeinschaft) einzutragen.
Richtig?