Teilungsversteigerung § 63 ZVG?

  • Hallo,
    ich bin gerade total verwirrt und stelle wahrscheinlich jetzt eine dumme Frage, aber ich komme ohne Hilfe nicht mehr aus meiner Denkschleife raus....
    Also folgender Fall:

    Im Grundbuch sind eingetragen A zu 1/2 und zur anderen Hälfte die Erbengemeinschaft bestehend aus A-E.
    A beantragt die Teilungsversteigerung und möchte die Auflösung der Miteigentums- und der Erbengemeinschaft.
    Soweit so gut
    Jetzt steht der Versteigerungstermin an.
    Bei der Vorbereitung stecke ich jetzt bei § 63 ZVG. Könnte ich die jeweiligen 1/2 Anteile einzeln versteigern? Zb wie bei jeder Vollstreckungsversteigerung? Das hätte ja die Konsequenz, dass wenn A wirklich mitbieten möchte, er nur auf den 1/2 Anteil der Erbengemeinschaft bieten müsste, im Übrigen § 77 gilt und dann der Antrag für den eigenen 1/2 Anteil einfach zurück genommen wird? :gruebel:
    Oder sage ich von vornherein: Hier soll alles auseinandergesetzt werden und Gebote sind nur auf das gesamte Grundstück zulässig?

    Ich drehe mich gerade nur im Kreis.
    Tut mir echt leid.
    Bitte helft mir :)

  • Bei der Teilungsversteigerung wird alles (Verfahrensgegenstand) versteigert, also in einem.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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