Das Finanzamt betreibt die Teilungsversteigerung als Pfändungsgläubiger eines Miteigentümers A.
Das Verfahren wird schließlich nach § 77 II ZVG aufgehoben.
Wer haftet für die Kosten? Haftet der Miteigentümer A als Pfändungsschuldner gem. § 788 ZPO i.V.n. § 29 Ziffer 4 GKG?
Ob es sich um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung handelt (seeehr fraglich) lasse ich jetzt mal außen vor.
Mist! In der Überschrift heißt es natürlich "Teilungsversteigerung"