Hallo
ich habe einen Unterhaltstitel für eine Mandantin, diese ist im Juni verstorben. Der Titel (Beschluss OLG i. V. m. Urteil ...) soll nun auf die volljährigen Söhne umgeschrieben werden. Die Rückstände sind auf zwischenzeitlich ca. 20.000,00 € aufgelaufen.
1. Muss die Umschreibung des Titels beim OLG oder beim Amtsgericht/FamG beantragt werden?
2. Muss ein Erbschein beigefügt werden oder was käme als Nachweis noch in Frage?
Danke schon mal vorab und allen ein schönes WE.