Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung ab 1.1.2014

  • Die Zustimmung zu Schlussverteilung § 196 InsO ist gesetzlich nicht zur besonderen Zustellung - an wen auch immer - oder zur öffentlichen Bekanntmachung - an alle Beteiligten - vorgesehen.

    Weshalb sollte man dann aber überhaupt auf den Gedanken einer erforderlichen RMB kommen ...

  • M.E. ist die Genehmigung der Schlussverteilung Inhalt des Beschlusses zur Bestimmung des Schlusstermins. Aber ich halte es mit Dir #107. RMB ist hier Unfug. Der Schlusstermin dient ja grad dazu, den Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zu geben, dass es noch nicht verwertbare Gegenstände gibt etc. I.Ü. ist im Falle eines Rechtsbehelfs - unter engen Voraussetzungen - der Widerruf der Genehmigung möglich.

    Die Zustimmung zu Schlussverteilung § 196 InsO ist gesetzlich nicht zur besonderen Zustellung - an wen auch immer - oder zur öffentlichen Bekanntmachung - an alle Beteiligten - vorgesehen.

    Weshalb sollte man dann aber überhaupt auf den Gedanken einer erforderlichen RMB kommen ...

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Aber streng am Gesetzeswortlaut ist da ja nur die Rede von der öB des Schlusstermins. (Ich könnte ja die erforderliche Genehmigung der Schlussverteilung auch "nur" im stillen Kämmerlein so gen Ende der treuhänderischen Schlussrechnungs-Unterlagen per unterzeichnetem simplen Stempelabdruck erteilen statt im Rahmen eines "Kombi-Beschlusses".)

    Danke für die grundsätzliche Zustimmung wg. "Unfugs", aber da kommt jetzt gleich wieder Mosser, der zwar dem RMB-Unfug an und für sich zustimmt, gleichwohl im Zweifel lieber eine RMB mehr machen will ;)

    Deswegen dachte ich, über das Zustellungserfordernis - öB nur des TERMINS - Mosser zum Aufstand überzeugen zu können und keine RMB beim Kombi-Beschluss zu machen ... (klappt wahrscheinlich nicht).

    Wünsche allen einen angenehmen Jahreswechsel !

  • Aber streng am Gesetzeswortlaut ist da ja nur die Rede von der öB des Schlusstermins. (Ich könnte ja die erforderliche Genehmigung der Schlussverteilung auch "nur" im stillen Kämmerlein so gen Ende der treuhänderischen Schlussrechnungs-Unterlagen per unterzeichnetem simplen Stempelabdruck erteilen statt im Rahmen eines "Kombi-Beschlusses".)

    Danke für die grundsätzliche Zustimmung wg. "Unfugs", aber da kommt jetzt gleich wieder Mosser, der zwar dem RMB-Unfug an und für sich zustimmt, gleichwohl im Zweifel lieber eine RMB mehr machen will ;)

    Deswegen dachte ich, über das Zustellungserfordernis - öB nur des TERMINS - Mosser zum Aufstand überzeugen zu können und keine RMB beim Kombi-Beschluss zu machen ... (klappt wahrscheinlich nicht).

    Wünsche allen einen angenehmen Jahreswechsel !


    Ach Du, keine Ahnung. Ich weiß es auch nicht mehr. Vielleicht sollte man wirklich mehr A... in der Hose haben und einfach keine bei der ST-Bestimmung machen. Und ansonsten Deine Kombi-Belehrung. Ich hab jetzt erstmal die von Winsolvenz übernommen. Aber "besser" finde ich die nicht. Hatte den Vorteil des Copy & Paste :strecker...

    Ich wünsche auch einen schönen Jahreswechsel. Kommt alle gut rein. Auch ohne RMB ;)

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Happy new year @ all !

    Ich darf noch x von weiter oben aufgreifen:

    Welche RMB bei der RSB-Ankündigung und RSB-Erteilung ohne vorherige
    (im Schlusstermin bzw. bis zur bestimmten Ausschlussfrist) Versagungsanträge von Insolvenzgläubigern ?

    - Beschwerde-RMB
    - Erinnerung-RMB
    - Kombi-RMB
    - Keine RMB

    2 Mal editiert, zuletzt von zsesar (2. Januar 2014 um 12:10)

  • Die Elfer-Erinnerung kann es m.E. nicht sein; es ist ja durchaus ein RM gesetzlich geregelt, entsprechend tendiere ich zu:

    Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde. Sie steht jedem Insolvenzgläubiger zu, der im Schlusstermin (bzw. im schriftlichen Verfahren bis zur gerichtlich bestimmten Ausschlussfrist) die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt hat.

    Einzulegen: Amtsgericht Waldorf, Montessoriallee 12, 34567 Waldorf

    Form: Einreichung einer Beschwerdeschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen Beschwerde eingelegt wird. Die Beschwerde kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

    Beschwerdefrist: Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet http://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

    -----

    (Dass der Insolvenzgläubiger, der keinen Versagungsantrag gestellt hatte, ggf. überhaupt nur zielführend dabei auch Wiedereinsetzungsgründe zur versäumten rechtzeitigen Versagungsantragstellung vorbringen sollte, muss er halt selber wissen.)

  • Minimale Abwandlung bei der Erteilung:

    Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde. Sie steht jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung bis zur gerichtlich bestimmten Ausschlussfrist die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt hat.

  • Bei den EUWIN- Vorlagen waren jetzt z.B. keine RMB bei den RSB-Erteilungs- und RSB-Ankündigungsbeschlüssen. Ich vermute mal, weil man sich gesagt hat, Beschwerde können nur der Schuldner und die Gläubiger, die einen Versagungsantrag gestellt haben, einlegen. Nunja, vielleicht bin ich zu alt, aber ich meine ja - da Rpfl-Entscheidung - ist jedenfalls bei uns Rpfl. immer der Rechtsbehelf der sof. Erinnerung gemäß § 11 RpflG gegegeben. Müßte man da nicht drauf hinweisen?

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Nun, keine RMB finde ich ja eh klasse (siehe bereits # 50) :D

    Und ansonsten so, alle zufrieden mit den programm-oktroyierten RMB-Fassungen an den relevanten Stellen ? :cool:

    Dann ist ja gut. :)

  • [quote='TJ','RE: Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung ab 1.1.2014, keine ... Und ansonsten so, alle zufrieden mit den programm-oktroyierten RMB-Fassungen an den relevanten Stellen ? ...[QUOTE]


    Ich will mal nicht meckern. Ist OK. Und im Grundsatz hätte ja jeder selbst seine RMB erarbeiten können. Ich sage mal so: ich hätte es nicht besser machen können;).


    Bei den EUWIN-Vorlagen sind keine RMB bei der Erteilung der RSB und der RSB-Ankündigung aufgenommen worden. Ich vermute mal, weil letztlich nur Gläubiger die einen Versagungsantrag gestellt haben, ein Rechtsmittel haben. Ich bin da ja noch nicht ganz mit durch. Denn wenn also dann kein Versagungsantrag vorliegt, gibt es ja noch die Rechtspflegererinnerung. Aber sei es wie es sei...

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Okay, auf die Rpfl -Erinnerung wird nicht hingewiesen, aber bei der Ankündigung RSB steht doch jetzt:


    Rechtsmittelbelehrung

    Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger, der im Schlusstermin die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt hat, mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem RECHTSBEHELF_GERICHTeinzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift RECHTSBEHELF_GERICHTSBEZUG eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang RECHTSBEHELF_GERICHTSBEZUG ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.Die Beschwerde soll begründet werden.

    nur wurde das schriftliche Verfahren nicht mit aufgenommen....

    und b ei der Erteilung wird differenziert, ob Versagungsanträge zurückzuweisen waren, falls ja, dann (nur) bei der Richtervorlage:

    Rechtsmittelbelehrung

    Diese Entscheidung kann von demjenigen, dessen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zurückgewiesen wurde, mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem RECHTSBEHELF_GERICHT einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift RECHTSBEHELF_GERICHTSBEZUG eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang RECHTSBEHELF_GERICHTSBEZUG ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.Die Beschwerde soll begründet werden.

    Naja, wir verwenden jetzt erst mal, was wir haben. Muss auch so noch genug angepasst und neu angemeldet werden.

  • Stimmt mit der RSB-Ankündigung. Den Beschluss habe ich erst garnicht gefunden. Die Struktur der Ordner finde ich etwas seltsam,aber nun gut. Dann sind sie ja doch zumindest teilweise vorgesehen.

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)


  • Ich will mal nicht meckern. Ist OK. Und im Grundsatz hätte ja jeder selbst seine RMB erarbeiten können. Ich sage mal so: ich hätte es nicht besser machen können;).

    Na, siehst du - ist doch alles gut ;) und Du hast Deinen Blutdruck ganz unnötig in die Höhe getrieben :).

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck


  • Ich will mal nicht meckern. Ist OK. Und im Grundsatz hätte ja jeder selbst seine RMB erarbeiten können. Ich sage mal so: ich hätte es nicht besser machen können;).

    Na, siehst du - ist doch alles gut ;) und Du hast Deinen Blutdruck ganz unnötig in die Höhe getrieben :).

    Naja, Da muss man aber trennen zwischen dem Inhalt und wann das Paket kam ;).

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Heute erster Arbeitstag im neuen Jahr nach Kurzurlaub.

    Also, ich finde das läuft schleppend mit der RMB. Meine erste Idee "Eine für alles" > klappt ja gar nicht.

    Habe heute eine erstellt für Vergütung und eine für RSB-Ankündigung, hat länger gedauert, als ich dachte, wenn man so einzeln noch x alles durchdenkt. Und beide sehen anders aus :D

    (Die offiziellen finde ich zwar im Ansatz gar nicht so schlecht, letztlich jedoch unzureichend, weil der Fristbeginn weitestgehend fragwürdig bleibt; außerdem sieht diese "Infoblatt-FAQ-RMB" als Beschlussinhalt vor meiner Unterschrift doch eher scheiße aus.)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!