Hatte erst einen, da warens glaube 300€.
Verfahren nach § 277 Abs. 3 FamFG?
-
-
Hatte erst einen, da warens glaube 300€.
Bei uns wird regelmäßig für ein Bettgitter die voraussichtlich erforderliche Zeit auf 1 Stunde "bestimmt". Macht zusammen mit 3 € Aufwandspauschale pro Stunde (bei Rechtsanwälten) 36,50 € zzgl. MWSt. -
Danke für die Antworten
-
Hallo
Ich häng mich mal hier dran.
Der Richter hat einen Verfahrenspfleger bestellt und die Vergütung pauschal auf 65,15 € für 90 Minuten festgesetzt. Der Verfahrenspfleger beantragt 77,53 €, also Pauschale plus MwSt. Auf meinen Hinweis, dass die Mehrwertsteuer in den 65,15 € bereits inkludiert ist (50,25 € für 90 Minuten, plus 4,50 € Auslagen, plus 10,40 € MwSt.), erfolgte nur ein Anruf mit der Weigerung, den Antrag zu ändern.
Was mache ich jetzt? Für eine erneute Festsetzung auf 65,15 € besteht ja eigentlich kein Raum. Zurückweisung bzgl. des darüber liegenden Betrags? -
Wenn auf 65,15 EUR brutto festgesetzt wurde, gibt es keine andere Möglichkeit.
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!