Verfahren nach § 277 Abs. 3 FamFG?

  • Hallo
    Ich häng mich mal hier dran.
    Der Richter hat einen Verfahrenspfleger bestellt und die Vergütung pauschal auf 65,15 € für 90 Minuten festgesetzt. Der Verfahrenspfleger beantragt 77,53 €, also Pauschale plus MwSt. Auf meinen Hinweis, dass die Mehrwertsteuer in den 65,15 € bereits inkludiert ist (50,25 € für 90 Minuten, plus 4,50 € Auslagen, plus 10,40 € MwSt.), erfolgte nur ein Anruf mit der Weigerung, den Antrag zu ändern.
    Was mache ich jetzt? Für eine erneute Festsetzung auf 65,15 € besteht ja eigentlich kein Raum. :gruebel: Zurückweisung bzgl. des darüber liegenden Betrags?

  • Wenn auf 65,15 EUR brutto festgesetzt wurde, gibt es keine andere Möglichkeit.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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