Hallo, ich arbeite in der Gerichtskasse und ich habe mal eine Frage bezgl. der Eintragung einer Sicherungshypothek.
Der Eigentümer des Grundstücks ist verstorben. Die Erben konnten bisher durch den Nachlasspfleger nicht ermittelt werden. Der Nachlasspfleger hat dann einen Antrag auf Vergütung gestellt und es wurde ausgezahlt. Die Kosten sollen von dem Nachlass wieder eingezogen werden.
Auf dem Grundstück des Erblassers soll durch die Gerichtskasse eine Sicherungshypothek eingetragen werden . Im Grundbuch ist noch der Erblasser als Eigentümer eingetragen.
Ist es denn möglich, obwohl der Eigentümer verstorben ist, auf dem Grundstück eine Sicherungshypothek eintragen zu lassen?