Bei der Antragstellerin findet momentan die VkH-Überprüfung statt. Sie hat ein 6 jähriges Kind und bezieht das volle Kindergeld in Höhe von 184,00 €. Das Kind erhält vom Vater 272,00 € Unterhalt (Düsseldorfer Tabelle nach Anrechn. d. hälf. Kindesunterhalts). Das Kind hat bei der VKH-Berechnung einen Freibetrag von 296,00 €. Es benötigt daher vom Kindergeld 24,00 €. D.h. ich rechne bei der Kindsmutter 160,00 € als Einkommen hinzu. Liege ich hier richtig?
Danke