5 Personen sind in Erbengemeinschaft eingetragen. Ein Miterbe überträgt seinen Erbanteil an einen anderen Miterben.
KV 14110 GNotKG 1,0 Geb. aus dem Wert des Anteils, 70 I GNotKG.
Geb.befreiung wird nur 1x bei Eintragungen direkt nach dem Erblasser gewährt.