Guten Morgen,
ich hab da mal ein Problem.
Gepfändet (Antrag Pfüb) werden soll wegen rückständigem Unterhalt die Renteneinkünfte des Schuldners.
Deutsche Rentenversicherung und BG Bau - die Renten sollen zusammen gerechnet werden. Beträge liegen nicht vor.
Es ist beantragt, den Selbstbehalt des Schuldners auf 275,00 EUR monatlich herabzusetzen, da der Schuldner in einem Wohnheim untergebracht ist, wo sein Lebensbedarf voll gedeckt ist (im PKH Beschluss des Familiengerichts, welches den Unterhaltstitel geschaffen hat, heißt es: "Der Selbstbehalt ist um 75% zu reduzieren wegen der Unterbringung in einer Klinik").
Mir liegt aber auch ein Schreiben des LWV vor, in dem es heißt, dass der Schuldner auf Sozialhilfeleistungen angewiesen ist. Gem. § 85 BSHG ist es dem Schuldner zumutbar, zur Reduzierung der entstehenden Sozialhilfeaufwendungen sein Einkommen in voller Höhe einzusetzen. Die Sozialhilfeleistungen liegen monatlich über dem Einkommen des Leistungsberechtigtem.
Gl.-V. sagt, dass das Schreiben des LWV uns nicht zu interessieren hat, da Unterhaltstitel vorliegt.
Hatte schon mal jemand einen solch gelagerten Fall?
Ich wäre für jeden Ansatz dankbar - bin leider noch neu im ZV-Geschäft.