Vollstreckung in Österreich

  • Hallo liebe Mitvollstrecker,

    ich möchte offene Gerichtskosten in Österreich vollstrecken (Vollstreckungstitel sind also die Gerichtskostenrechnungen). Soweit ich es schon (hoffentlich richtig :oops:) herausgefunden habe, kommt österreichisches Vollstreckungsrecht zur Anwendung und ich kann mich wegen der Vollstreckung direkt an die österreichische zuständige Stelle wenden.

    Da ich mit dem ganzen Auslandsrecht noch etwas auf Kriegsfuß stehe (:oops::( Muss ich die Gerichtskostenrechnungen noch als europäischen Vollstreckungstitel oder so anerkennen lassen?

    Und hat jemand Erfahrungen mit der Vollstreckung in Österreich?

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Hallo,

    die Zwangsvollstreckung lief bislang bei uns immer ganz easy.

    Ich denke mal, dass der Schuldner seinen Wohnsitz in Österreich hat.

    Schau dir mal diesen Aufsatz an:
    http://www.iww.de/ve/archiv/ausl…nstaende-f34742

    unter http://www.justiz.gv.at Bürgerservice --> Formulare -->Exekution
    findest du die passenden Formulare.

    Hast du nur die Gerichtskostenrechnung oder einen Kostenfestsetzungsbeschluss? Der KFB sollte vorher als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden.

  • Muss ich die Gerichtskostenrechnungen noch als europäischen Vollstreckungstitel oder so anerkennen lassen?

    Das Problem ist wohl eher das "oder so"...
    Eine Bestätigung als Eurpopäischer Vollstreckungstitel dürfte bei einer Gerichtskostenrechnung wohl ausgeschlossen sein, Art 2 EuVTVO

    Was so im Bereich der Verwaltungsvollstreckung der richtige Weg ist, um da einen im Ausland vollstreckbaren Titel zu erhalten, da bin ich ehrlich gesagt überfragt... :nixweiss:

  • Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen (siehe Art. 9)

    Durchführungshinweise

    Adressliste für Österreich

    Das Problem dürfte in folgendem Punkt liegen: Nach Art. 9 Abs. 3 S. 1 des Vertrages ist die Rechtskraft des Titels zu bescheinigen. Da die Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG aber nicht fristgebunden ist, geht das nicht wirklich.

  • Erstmal vielen Dank!

    Den von BREamter verlinkten Vertrag hatte ich auch schon gefunden. Der Punkt mit der Rechtskraft hatte mir auch schon Sorgenfalten bereitet ...

    Es handelt sich um zwei Gerichtskostenrechnungen des Landgerichts aus zivilrechtlichen Verfahren und um eine Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft aus einem Strafverfahren (nur Verfahrenskosten, keine Geldstrafe).
    Der Kostenschuldner ist deutscher Staatsangehöriger und hat seinen Wohnsitz in Österreich (zumindest ist er dort gemeldet und es gibt Anhaltspunkte, dass er dort auch tatsächlich seinen Aufenthalt hat).

    Und da es sich um Kosten iHv insgesamt rund 16.000,00 € handelt, will ich eine Vollstreckung auch auf jeden Fall zumindest versuchen.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Wie ist denn das Verfahren ausgegangen? Ging das über den Vertrag über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen? Ich muss evtl. auch offene Gerichtskosten in Österreich vollstrecken...

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