Guten Morgen liebe Kollegen,
mir liegt folgendes not. Testament der Ehegatten vor, die offensichtlich jeder 1 voreheliches Kind haben:
"Wir setzen uns wechselseitig als Vollerben ein. Als Schlusserben nach dem Letztversterbenden setzen wir unsere Kinder A und B zu gleichen Teilen ein.
Sollte der Überlebende von uns wieder heiraten, so soll er hinsichtlich der Hälfte des Nachlasses des Erstversterbenden nur befreiter Vorerbe gewesen sein. Alleiniger Nacherbe dieser Hälfte wird dann das Kind des Erstversterbenden. Hinsichtlich der anderen Hälfte gilt dann, dass der überlebende Ehegatte hierüber als Vollerbe völlig frei verfügen kann.
Sollte eines unserer Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil geltend machen, so wird die Einsetzung als Nach- bzw. Schlusserbe damit hinfällig. Für diesen Fall soll das andere Kind nach dem Tod des Letztversterbenden alleine erben.
Sollte der Überlebende von uns wieder heiraten, ist dieser hinsichtlich seines eigenen Vermögens von den Bindungen an seine Verfügungen in diesem Testament befreit."
Nach dem Tod der Ehefrau würde ich nun den überlebenden Ehemann als Erben in Abt. I eintragen. Den Nacherbenvermerk würde ich wie folgt fassen: Für einen Hälfteerbteil ist bedingte Nacherbfolge angeordnet, die mit der Wiederverheiratung des - befreiten - Vorerben eintritt. Nacherbe ist A." Ist das so in Ordnung?
Die Pflichtteilsstrafklausel muss ich doch erst nach Tod des Ehemannes beachten? Mir ist außerdem nicht ganz klar, wer den Hälfteerbteil der Ehefrau erbt, wenn der überlebende Ehemann heiratet und das Kind der Ehefrau den Pflichtteil geltend gemacht hat.
Könnt ihr mir ein wenig auf die Sprünge helfen? Danke!