Hausarbeit

  • Hey,

    demnächst erreiche ich den dritten Studienabschnitt des Rechtspflegerstudiums. Und dann steht auch die Hausarbeit vor der Tür. Bisher wissen wir, welche Sachgebiete wir wählen können und dass die Hausarbeit in der Bearbeitung einer Aufgabe besteht, wie sie nach Form und Inhalt von einem Rechtspfleger zu erfüllen ist.
    Wer hat schon mal eine solche Arbeit geschrieben und kann mir sagen, was ich mir unter einer solchen "Aufgabe" vorstellen muss.
    Wie läuft das alles ab. Können wir dann mit Fragen zu den Dozenten gehen? Wird uns gesagt an welche Norm wir uns bei der Hausarbeit halten sollen?

    LG
    Und danke für eure Antworten

  • Hey,
    ich denke das kommt auch ganz stark auf den Dozenten an bei dem man die Hausarbeit schreibt.

    Ich habe meine damals im Fach GBO geschrieben und da hatten wir einen Sachverhalt bekommen, den wir dann wie eine Klausur lösen mussten, nur eben mit Angabe von Fundstellen, also Fußnoten, Zitaten, etc.
    Wir haben damals auch eine Art Merkblatt bekommen, wie die Hausarbeiten anzufertigen sind.
    Was die Seitenanzahl usw. betrifft war das von Hausarbeit zu Hausarbeit unterschiedlich, fachlich wurden uns die Fragen natürlich nicht beantwortet, die Lösung mussten wir ja schließlich selbst erarbeiten, Fragen zum Aufbau und dem äußerlichen Erscheinen der Hausarbeit wurden aber beantwortet.


    Ich hoffe ich konnte Dir damit etwas weiterhelfen.

  • ich würde auch sagen, dass das ganz auf das Fach ankommt, in dem du die Hausarbeit schreiben möchtest.
    Ich habe meine glaub 2011 oder 2012 in Schuldrecht geschrieben. Dort bekamen wir einen Sachverhalt der dann im bekannten Klausurstil wie alle BGB Klausuren ,, A Könnte einen Anspruch gegen B auf .. haben, dazu müssten ein wirksamer Kaufvertrag vorliegen .... '' das üblich halt. Es wurde jedoch erwartet, dass man auch Gedanken in die Lösung bringt die sich z.B. in Literatur (Palandt, Rechtsprechung). Auch gab es Punkte für die Prüfung eines Anspruchs der vorher noch nie in der Vorlesung besprochen wurde/ es wurden Sachen teilweise erwartet die noch nicht Gegenstand der Vorlesung waren. Aber wie gesagt, das war Schuldrecht. Im Nachhinein würde ich von Schuldrecht als Hausarbeitsthema abraten :)
    Aber ihr bekommt bestimmt noch eine Infoveranstaltung :)

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