Berechnung Sicherheitsleistung

  • Guten Morgen,
    Folgender Sachverhalt: Gegenseite hat wegen laufendem Unterhalt und Unterhaltsrückstand die Pfändung des Arbeitseinkommens eingeleitet. Da für Mdt zuvor schon Abänderungsklage erhoben worden ist, erreichten wir jetzt vorläufige Einstellung der ZV durch das Prozeßgericht "gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages"
    Wie berechnet sich jetzt die Sicherheitsleistung? Unterhaltsrückstand+laufender Unterhalt für einen Monat? Muß die Sicherheitsleistung jetzt monatlich für den laufenden Unterhalt erbracht werden.
    Das Vollstreckungsgericht hatte die ZV zeitgleich befristet bis zur Entscheidung des Prozeßgerichts eingestellt.
    Kann jetzt nach § 776 ZPO die Aufhebung der Pfändung unter Vorlage des Einstellungsbeschlusses des Prozeßgerichts und Nachweis der Sicherheitsleistung erreicht werden?
    Danke im Voraus

  • wie lautet genau der Tenor des "Einstellungsbeschlusses" des Prozesgerichts?

    So wie bisher geschildert, scheint es sich um eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung zu handeln, d.h. §775 Nr. 2.

    Damit kann der Pfüb gemäß § 776 nicht aufgehoben, sondern die Zwangsvollstreckung nur einstweilig eingestellt werden(wenn Sicherheitsleistung nachgewiesen wird).

    Bei laufendem Unterhalt ist die Sicherheitsleistung, nun sagen wir, schwierig zu berücksichtigen, da der beizutreibende Betrag sich ständig ändert.

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Nach Beschluß des PG ist ZV nur einstweilen eingestellt worden.
    Wenn Pfüb nicht aufgehoben werden kann, muß Mdt somit doppelt zahlen?
    Zum einen die Sicherheitsleistung und den Abzug vom Lohn, da die Pfändung nur einstweilen eingestellt wird und somit der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag einbehalten muß.

    Kann ich wegen der Sicherheitsleistung das VG um genaue Bezifferung bitten?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!