Der Antagsteller ist mit seiner Ratenzahlung in Höhe von 30,00 € monatlich bereits seit 4 Monaten im Rückstand.
Die 48-Monatsfrist gem. § 120 Abs. 4 ZPO ist jedoch bereits abgelaufen. Kann ich hier trotzdem die bewilligte PKH noch aufheben?
Danke
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