Freigabe des Vorschusses der Unfallversicherung auf dem P-Konto

  • Meine Schuldnerin bezieht Alg II und hat ein P- Konto. In diesem Monat hat sie jetzt einmalig für einen Unfall von der Unfallversicherung einen Vorschuss in Höhe von 2.500,00 € erhalten.

    nach welchen Vorschriften im SGB kann ich den freigeben? Weil unpfändbar müsste er ja sein?

  • Naja, eine generelle Unpfändbarkeit sehe ich so nicht. Schmerzensgeld wäre ja (wenn keine Schmerzensgeldrente) grundsätzlich pfändbar.

  • Hmm es handelt sich um eine Unfallversicherung, die einen Vorschuss ausbezahlt für einen Unfall. Dass dürfte aber doch auch unpfändbar sein?

  • Vorschuss worauf? Was für eine Leistung und nach welchem §§? Ohne konkreten Vortrag ist erstmal alles pfändbar.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • ein vorschuss auf die zu erwartende Invalidität in Höhe von 2500,00 € von einer Unfallversicherung. Also Leistungen aus einer unfallversicherung bezüglich einem Arbeitsunfall.
    Die Schuldnerin trägt vor dass es sich hierbei " angeblich" um eine unpfändbare Sozialleistung handelt. Sonstige §§ befinden sich nciht in dem Versicherungsbescheid und werden von der Schuldner nicht aufgeführt.

  • Also es handelt sich um eine private Unfallversicherung. Im stöber unter Rn 408 steht dass eine Eigenversicherung grds pfändbar ist.

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