Meine Schuldnerin bezieht Alg II und hat ein P- Konto. In diesem Monat hat sie jetzt einmalig für einen Unfall von der Unfallversicherung einen Vorschuss in Höhe von 2.500,00 € erhalten.
nach welchen Vorschriften im SGB kann ich den freigeben? Weil unpfändbar müsste er ja sein?