Hallo allerseits!
Sehe ich das richtig, dass die Dauer des Beschäftigungsverbots (also weder Anfang noch Ende) dem BZR mitgeteilt werden?
mein Fall: wegen Mordes lebenslange Freiheitsstrafe (Rechtskraft 2001, Beschäftigungsverbot mit E-Mitteilung dem BZR mitgeteilt), nun Bewährung (Entlassung im August 2013).
In diesem Fall beginnt das Beschäftigungsverbot im August 2013 und dauert bis August 2018.
Ok, ich teile nun das Vollzugsende mit (Ziffer 2460), aber wird echt erwartet, dass der potentielle Arbeitgeber das kapiert?
Viele Grüße
Esra