• Hallo allerseits!

    Sehe ich das richtig, dass die Dauer des Beschäftigungsverbots (also weder Anfang noch Ende) dem BZR mitgeteilt werden?

    mein Fall: wegen Mordes lebenslange Freiheitsstrafe (Rechtskraft 2001, Beschäftigungsverbot mit E-Mitteilung dem BZR mitgeteilt), nun Bewährung (Entlassung im August 2013).
    In diesem Fall beginnt das Beschäftigungsverbot im August 2013 und dauert bis August 2018.
    Ok, ich teile nun das Vollzugsende mit (Ziffer 2460), aber wird echt erwartet, dass der potentielle Arbeitgeber das kapiert? :gruebel:

    Viele Grüße
    Esra

    Die Möglichkeit von Schmerz ist der Punkt, an dem Liebe entsteht.

  • Die Frage stellt sich beim künftigen Arbeitgeber ja nur, falls er ein Führungszeugnis sehen will.

    Die im Übrigen in den § 25 JArbSchG zu fertigende MiStra Nr. 35 geht auch weitgehend ins Leere. Teilweise wissen die Empfänger nichts damit anzufangen und selbst wenn, dann greift es nur, wenn der Arbeitgeber sich an die Empfänger dieser MiStra richtet bzw. wenn der VU z.B. eine berufliche Weiterbildung wie den Meisterbrief anstrebt.
    Der Arbeitgeber vor Ort bekommt nichts mit und der VU kann weiter mit Jugendlichen oder Heranwachsenden an der gleichen Maschine arbeiten...

  • Ich sehe das also richtig. :)

    Der künftige Arbeitgeber macht sich selber einer Ordnungswidrigkeit schuldig, wenn er gegen das Beschäftigungsverbot verstößt. Also sollte jeder, der Arbeitsplätze in sensiblen Bereichen zu vergeben hat schon aus eigenem Interesse ein Führungszeugnis verlangen.

    Aber darum ging es mir ja gar nicht. Ich wunderte mich nur, dass das Verbot selbst aus dem BZR ersehbar ist, aber nicht seine Dauer. Das wirkt irgendwie unvollständig. Sonst muss ich doch auch jeden *piiiiep* mitteilen...

    Ich will ja gar nicht undankbar sein: Unterm Strich bedeutet es, dass ich insoweit nichts tun muss :D :daumenrau

    Die Möglichkeit von Schmerz ist der Punkt, an dem Liebe entsteht.

  • Äh…nö…im § 25 JArbschG steht, dass die Zeit der Inhaftierung nicht eingerechnet wird….also gilt es schon, nur die 5 Jahre laufen noch nicht…aber nun gut…man will ja nicht in die Vollstreckung der Kollegen wurschteln :).

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