Hallo,
unter dem Punkt "Sonstige Anordnungen" im neuen Formular hat der Gl. eingetragen, dass der DS gem. § 840 ZPO aufgefordert wird, Kopien der Kontoauszüge vorzulegen und Angaben zum Dispo zu machen.
(Gepfändet werden sollen nur die unter D genannten Ansprüche ohne jegliche Zusätze.)
Ist diese Anordnung möglich? Muss sich die Bank dann daran halten? Hat sie überhaupt Auswirkungen im Hinblick auf § 840 II ZPO?