Sehr geehrte Kollegen,
gibt es einen Aufsatz oder ein ausführliches Urteil, wo genau drin steht, wie eine Forderungsaufstellung auszusehen hat?
Grund ist, dass es Inkassogesellschaft gibt, die keine Zwischensummen bilden. Den Endbetrag nachvollziehen zu wollen, ist bei vielen Einzelbeträgen sehr umständlich, da man dann mit Taschenrechner die Beträge addieren muss. Sofern es zulässig ist, würde ich den Antrag zurückweisen wollen, da die Forderungsaufstellung nicht auf den ersten Blick nachvollzogen werden kann.
Dagegen gibt es sehr schöne Forderungsaufstellungen von anderen Inkassofirmen, die nach jedem Betrag eine Zwischensumme bilden und wo sogar zum Zeitpunkt des Vollstreckungsbescheides der übernommene Betrag mit dem Titel identisch ist
Bisher habe ich nur diese Entscheidung in juris gefunden:
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[TD='class: TD70']LG Kassel 3. Zivilkammer[/TD]
[TD='class: TD30']Entscheidungsdatum:[/TD]
[TD='class: TD70']26.03.2007[/TD]
[TD='class: TD30']Aktenzeichen:[/TD]
[TD='class: TD70']3 T 68/07[/TD]
[TD='class: TD30']Dokumenttyp:[/TD]
[TD='class: TD70']Beschluss
[/TD]
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