Hallo zusammen,
ich habe hier ein IN-Verfahren (natürliche Person). Das Verfahren wurde am 08.08.2013 eröffnet, Eigenantrag ist am 20.07.2013 beim AG eingegangen. Am 06.08.2013 hat der Schuld. eine Est-Erstattung 2011 ihv € 950,00 erhalten. Ist das pfändbar/anfechtbar? Oder hat der Schuldner einfach Glück gehabt? Stehe gerade ein bißchen auf dem Schlau und bin für jede Antwort dankbar.
Vielen Dank!
Allaboutsan
PS: Mein erster Beitrag im Forum!