Steuererstattung VOR Eröffnung im Regelinsolvenzverfahren

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier ein IN-Verfahren (natürliche Person). Das Verfahren wurde am 08.08.2013 eröffnet, Eigenantrag ist am 20.07.2013 beim AG eingegangen. Am 06.08.2013 hat der Schuld. eine Est-Erstattung 2011 ihv € 950,00 erhalten. Ist das pfändbar/anfechtbar? Oder hat der Schuldner einfach Glück gehabt? Stehe gerade ein bißchen auf dem Schlau und bin für jede Antwort dankbar.

    Vielen Dank!
    Allaboutsan

    PS: Mein erster Beitrag im Forum! :)

  • Beim wem anfechtbar? Beim Finanzamt? :eek:
    Bzgl. Schuldner: Gehört die Erstattung denn zur Insolvenzmasse? ;) Was ist denn mit dem Geld passiert?
    P. S.: Was ist denn ein Insolvenzassistent? Der Justizassistent im Insolvenzgericht? Höre ich zum ersten Mal...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Wenn es der Schuldner nicht verbraten hat, dann gehört es m. E. in die Insolvenzmasse, § 35 InsO.



    Was ist "es"? Liegt das Geld auf einem P-Konto, ist der den Freibetrag übersteigende Teil Insolvenzmasse. Liegt das Geld bar bei ihm herum, ist der § 811 Abs. 1 Nr. 2 ZPO übersteigende Teil Insolvenzmasse. Ist das Geld ausgegeben, könnte es - je nachdem, was er mit dem Geld angefangen hat - eine Insolvenzanfechtung geben.

    Der Steuererstattungsanspruch ist jedenfalls durch Erfüllung erloschen.

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  • Entschuldigung ich hatte natürlich voraussgesetzt, dass nur etwas pfändbares in die Masse fällt, es aber nicht ausdrücklich mit erwähnt. Man möge mir meine Nachlässigkeit verzeihen und von einer Steinigung absehen.



    :hetti:WIR hier nehmen es nunmal ganz genau! :lupe:

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  • Also Guthaben ging am 06.08. iHv 950 Euro auf dem Konto ein. Es handelt sich hierbei NICHT um ein P-Konto. (Erstaunlicherweise hat der Schuld. zwei Konten, ein P-Konto und ein Girokonto), die Erstattung ging auf dem normalen Girokonto ein, dieses ist seitens der Bank durch die IE nun auch gesperrt, allerdings beträgt das Konto-Guthaben nur noch € 337,94, den Rest hat sie schon zuvor ausgegeben, allerdings erst kurz nach IE.

    Ggü dem FA will ich natürlich nicht anfechten..., ich denke auch eher, dass es hier keiner Anfechtung bedarf, sondern das Guthaben in die freie Masse fällt. Nur anhand welcher Grundlage kann ich das dem Schuld. deutlich machen? Muss er dann nur das verbleibene Guthaben zur Masse zahlen oder auf den Differenzbetrag?

    Passenderweise kommt er heute nachmittag vorbei.

  • Entschuldigung ich hatte natürlich voraussgesetzt, dass nur etwas pfändbares in die Masse fällt, es aber nicht ausdrücklich mit erwähnt. Man möge mir meine Nachlässigkeit verzeihen und von einer Steinigung absehen.

    :hetti:WIR hier nehmen es nunmal ganz genau! :lupe:

    Finanzamt - die reinsten Krümelkacker :D.

    Zur Strafe wird bei rainermdvZ eine außerordentliche Lohnsteuerprüfung vorgenommen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Insolvenzassistent oder Insolvenzsachbearbeiter - selber Hund - anderes Halsband... letztlich endlich macht man die gleiche Arbeit.

    Aber ich habs mal korrigiert, damit es einleuchtender ist. :)

  • Also Guthaben ging am 06.08. iHv 950 Euro auf dem Konto ein. Es handelt sich hierbei NICHT um ein P-Konto. (Erstaunlicherweise hat der Schuld. zwei Konten, ein P-Konto und ein Girokonto), die Erstattung ging auf dem normalen Girokonto ein, dieses ist seitens der Bank durch die IE nun auch gesperrt, allerdings beträgt das Konto-Guthaben nur noch € 337,94, den Rest hat sie schon zuvor ausgegeben, allerdings erst kurz nach IE. Ggü dem FA will ich natürlich nicht anfechten..., ich denke auch eher, dass es hier keiner Anfechtung bedarf, sondern das Guthaben in die freie Masse fällt. Nur anhand welcher Grundlage kann ich das dem Schuld. deutlich machen? Muss er dann nur das verbleibene Guthaben zur Masse zahlen oder auf den Differenzbetrag? Passenderweise kommt er heute nachmittag vorbei.


    Damit fällt der bei Eröffnung auf dem Girokonto vorhandene Betrag in die Masse (und jeder weitere Eingang auf dem normalen Girokonto)

  • Ahh, ja na klar, ist ja kein pfändungsfreies Einkommen...Mir geht ein Licht auf!

    Das was er schon ausgegeben hat, also die rund 600 Euro sind aber futsch für die Masse?

  • Also grundsätzlich war das Guthaben auf dem Girokonto im Zeitpunkt der IE ja in voller Höhe Insolvenzmasse. Wie konnte er denn kurz nach Insolvenzeröffnung an das Konto ran? Kann man die Bank belangen?
    Frag ihn, was er mit dem Geld gemacht hat, vielleicht lässt sich was anfechten (z. B. Schulden getilgt?).

    Gegs: Steuerprüfung lohnt sich bei Beamten sind (nacktem Mann in die Tasche greifen). Wenn dann eher bei dir. :teufel:

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  • Er hat für 500 Euro beim Globus eingekauft, ging per Lastschrift am 12.08 vom Konto ab. Und ich hab die Gerichtsakte erst am 14.08 bekommen, Fax ging zwar gleich an die Bank raus, aber das war ja schon "too late" ;)

    netbank - von der dieser Bank habe ich auch noch nicht so wirklich was gehört, die Sparkassen wissen ja meist gleich von der Insolvenz bescheid und machen die Konten dicht...

  • Gegs: Steuerprüfung lohnt sich bei Beamten sind (nacktem Mann in die Tasche greifen). Wenn dann eher bei dir. :teufel:

    Ich weiß, dass Finanzämter rachsüchtig sind :teufel:. Zum Glück werde ich bei den hiesigen Finanzämtern nicht veranlagt. Aber ganz ehrlich: Bei mir ist auch nix zu holen :D.

    Über die Net-Bank hört man außerhalb der Insolvenzverfahren nix Gutes.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • § 81 InsO. Die Bank muss die 500 Euro locker machen. Würde dem Schuldner sagen, du würdest großzügiger Weise auch von ihm die 500 Euro nehmen, um ihm weiteren Ärger zu ersparen.

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  • War die Überweisung wegen Unkenntnis der Bank doch schuldbefreiend, ist Globus gem. §§ 812 ff. BGB dran (§ 81 InsO = absolutes Verfügungsverbot). Die müssen die Kohle locker machen und dürfen sich beim Schuldner die Kohle zurückholen (ggf. als Forderung wg. vbuH).

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