Genehmigung § 112 BGB

  • nach langer Zeit wieder mal erreicht mich so ein Antrag. Ich hab folgendes Problem mir der Art des beabsichtigten Geschäftes und hoffe auf input ;).
    Das 16 jährige Kind möchte Zitat
    " ... ein Unternehmen im Bereich Immobilien eröffnen... erworbene Immobilien für geschäftliche und private Nutzung vermieten oder verpachten ... "

    Sicher ist, dass das Kind keine Immobilien besitzt und auch keine Reichtümer hat.

    Da sich die Ermächtigung nach § 112 BGB sich nicht auf genehmigungspflichtige Geschäfte ( §§ 1821,1822 Nr. 1,3,5,8,9,10,11) erstreckt, finde ich keine Antwort auf die Frage, was das 16 jährige Kind mit solch einem "selbständigen" Erwerbsgeschäft machen will.
    Hättet Ihr Ideen ? Meine einzige Vermutung geht dahin, dass das Kind als Strohmann gebraucht wird,man aber rechtlich nicht so sattelfest ist, den § 112 BGB zu verstehen.

  • Erscheint mir ziemlich merkwürdig. Soll das Kind doch mal ein Konzept beibringen, was genau beabsichtigt ist und wie das finanziert werden soll.

    Ulf

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