Hallo!
Ich bräuchte mal wieder Hilfe in einer Vertretungsakte.
Es geht um einen Widerspruch gegen eine Eintragungsanordnung mit beantragter einsweiliger Aussetzung der Eintragung.
Begründung: Das Jobcenter habe die Heizkosten immer direkt überwiesen Es wird davon ausgegangen, dass der Vermieter die Beträge in die eigene Tasche gewirtschaftet hat. Außerdem seien den Parteien nie Mahn- oder Vollstreckungsbescheide zugestellt worden. Deswegen würde die VA nicht abgegeben werden.
Ich bin immer so unsicher, was nun Grund ist und was nicht - bzw. wie weit ich prüfen muss und wie weit nicht. Ist das überhaupt ein Grund? Der Widerspruch bzw. die Weigerung zur Abgabe der VA stützt sich ja auf das Nichtbestehen des Anspruches. Wie soll ich das überprüfen und muss ich das überprüfen?
Was meint ihr hierzu? einstweilen aussetzen und den Gläubiger anhören?!