Guten Tag
Ich habe hier einen Kaufvertrag bzgl. WEG. Laut Teilungserklärung ist die Zustimmung des Verwalters und des Verwaltungsbeirates zur Veräußerung erforderlich. In der Teilungserklärung steht auch, dass "in Ergänzung des § 23 WEG bestimmt wird, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung außer den dort genannten Bestimmungen die Protokollierung des Beschlusses erforderlich ist. Das Protokoll ist vom Verwalter und von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterschreiben". Die Regelung in der Teilungserklärung ist ja zulässig, vgl. BGH, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 03.07.1997, Az.: V ZB 2/97. Das mir zum o. g. Kaufvertrag vorgelegte Protokoll enthält die Verwalterbestellung und die Verwaltungsbeiratsbestellung. Die Verwaltungsbeiräte sind NICHT-Wohnungseigentümer. Das Protokoll wurde von dem Verwalter und von 1 Wohnungseigentümer unterschrieben (der Verwaltungsbeirat fehlt daher ohnehin noch). Meine Frage: § 26 Abs. 3 WEG nimmt Bezug auf § 24 Abs. 6 WEG. Brauche ich für den Verwalternachweis nun auch die Unterschrift eines weiteren Wohnungseigentümers? Und muss sich aus dem Protokoll ergeben, dass die unterschreibenden Wohnungseigentümer bestimmt wurden? Oder reichen die in § 24 Abs. 6 genannten Prsonen aus.
Liebe Grüße