Dinglicher Anspruch aus gepfändeter Briefgrundschuld?

  • Hallo Vollstrecker im Versteigerungsuniversum!

    Habe hier ein Antrag auf Anordnung der ZVersteigerung seitens des Finanzamts. Normalerweise Rangklasse 5. Hier jedoch möchte das FA (ohne Duldungstitel) dinglich vollstrecken.
    Grund:
    Der Eigentümer hat seine Eigentümerbriefgrundschuld (welche gegen den jeweiligen Eigentümer sofort vollstreckbar ist)abgetreten. Die Abtretung ist im GB eingetragen. Der Zessionar ist Schuldner beim Finanzamt. Das FA hat nun gegen den Zessionar eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen und die Ansprüche aus der Grundschuld gepfändet. Zudem legt das FA den Grundschuldbrief vor.
    Nunmehr möchte das FA dinglich und somit aus erste Rangstelle heraus vollstrecken, also ohne Duldungstitel.

    Geht das?

    Stöber schreibt in § 15 Rn. 38.2: Wenn die VollstrBehörde ein Eigentümerrecht pfändet und daraus vorgehen will, nimmt sie nach der Pfändung am normalen Rechtsverkehr teil und benötigt dann, wie jeder andere Gläubiger einen dingl. Titel.

  • sehe das wie Stöber.

    Sofern die Bestellungsurkunde eine Unterwerfung enthält, ist dieser Titel in entsprechender Anwendung von § 727 ZPO zunächst auf das Land umzuschreiben, die Ausfertigung und die der "Rechtsnachfolge" zugrundeliegenden Urkunden zuzustellen.

  • Stöber und meinem Vorredner ist zu zustimmen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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