Grundschuld auf Wohnhaus des Betreuten

  • Es kommt auch auf den Sozialhilfeträger an ;)
    Es gibt hier z.B. durchaus auch Bezirke, die sagen wir mal gewöhnungsbedürftige Rechtsansichten ggü. unbedarften Hilfsbedürftigen bzw. Angehörigen von solchen vertreten, wobei diese Probleme aber eher in dem Verfahren bis zum Bescheid auftreten :gruebel:

  • Ich möchte den alten Thread für einen aktuellen Fall mal "wiederbeleben":


    Der Betreute musste aus einem zuvor allein bewohnten Eigenheim in ein Heim ziehen. Das Hausgrundstück ist aufgrund der Umstände (Lage, Zustand) aktuell nicht zu verkaufen. Der Berufsbetreuer hat entsprechende Bemühungen nachgewiesen.

    Das Sozialamt übernimmt mit Bescheid darlehensweise die von der Rente nicht gedeckten Heimkosten und fordert dafür die Eintragung einer Grundschuld von 4.000,- €. Der Betreuer lässt von einem Notar - aus welchen Gründen auch immer - gleich eine Bewilligung einer Grundschuld über 12.000,- € beurkunden. :eek: Auf Nachfrage erklärt er trotz mehrfacher Mahnung nicht die Höhe des Betrages und teilt auch nicht mit, welche monatliche Differenz das Sozialamt zwischen Heimkosten und Rente übernehmen würde/müsste (Rechnungslegung aus der sich das ggf. entnehmen ließe, liegt noch nicht vor, da neues Verfahren). Der für den nicht anhörbaren Betroffenen bestellte Verfahrenspfleger regt die Verweigerung der Genehmigung an.


    Welche Möglichkeiten seht ihr? Kann in diesem Fall ggf. auch eine teilweise Genehmigung (Grundschuld über 4.000,- €) erteilt werden oder geht nur ganz oder gar nicht (Zurückweisung des Antrages)? :gruebel:

  • Ganz oder gar nicht.

    Oder glaubst Du, das Grundbuchamt würde aufgrund einer vorliegenden Bewilligung über 12.000 € eine Grundschuld über 4.000 € eintragen, weil Du lediglich in dieser Höhe genehmigt hast?

    Du kannst allenfalls die Genehmigung für 12.000 € verweigern und eine Vorgenehmigung für - gesondert zu beurkundende - 4.000 € erteilen. Aber das kommt hier auch nicht in Betracht, da der Betreuer nicht kooperiert.

  • Ich frage mich bei sowas immer, warum das Sozialamt nicht den Fall der ZwaSiHyp nimmt. Schnell, konkret, ohne Genehmigungshindernisse.
    Ansonsten wie der Vorredner.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ich frage mich bei sowas immer, warum das Sozialamt nicht den Fall der ZwaSiHyp nimmt. Schnell, konkret, ohne Genehmigungshindernisse.
    Ansonsten wie der Vorredner.

    Weil das typischerweise beim späteren Verkauf den Erlös mindert -> weniger Geld für's Sozialamt. Außerdem kostet die Zustellung des Titels Geld, der Notar und das GBA müssen für lau (naja, Auslagenersatz) arbeiten, § 64 SGB X.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ganz oder gar nicht.

    Oder glaubst Du, das Grundbuchamt würde aufgrund einer vorliegenden Bewilligung über 12.000 € eine Grundschuld über 4.000 € eintragen, weil Du lediglich in dieser Höhe genehmigt hast?

    Ich war mir nicht sicher, ob das nicht vielleicht eventuell geht. Hatte es für möglich gehalten, dass durch eine Teil-Genehmigung die Grundschuld mit dem entsprechend niedrigeren Betrag eintragungsfähig wäre.


    Du kannst allenfalls die Genehmigung für 12.000 € verweigern und eine Vorgenehmigung für - gesondert zu beurkundende - 4.000 € erteilen. Aber das kommt hier auch nicht in Betracht, da der Betreuer nicht kooperiert.


    Vielen Dank, auch an felgentreu.

  • Ich frage mich bei sowas immer, warum das Sozialamt nicht den Fall der ZwaSiHyp nimmt. Schnell, konkret, ohne Genehmigungshindernisse.
    Ansonsten wie der Vorredner.

    Weil das typischerweise beim späteren Verkauf den Erlös mindert -> weniger Geld für's Sozialamt.


    Eine normale bestehende Grundschuld wird doch genauso die Kaufpreishöhe mindern? :gruebel:


    Nö. Sie deutet nicht auf eine finanzielle Notlage und Verkaufszwang hin.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Mal ernsthaft: Ob ich jetzt eine Grundschuld zugunsten des KSV (oder dem entsprechenden Träger habe) oder eine ZwaSiHyp ist doch jetzt gehüpft wie gesprungen.
    Dem Interessenten ist doch klar, dass da was übernommenen Kosten ist.
    Übernahme nur bei Freistellung wird in beiden Fällen Bedingung sein.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Mal ernsthaft: Ob ich jetzt eine Grundschuld zugunsten des KSV (oder dem entsprechenden Träger habe) oder eine ZwaSiHyp ist doch jetzt gehüpft wie gesprungen.
    Dem Interessenten ist doch klar, dass da was übernommenen Kosten ist.
    Übernahme nur bei Freistellung wird in beiden Fällen Bedingung sein.


    Würde ich als Erwerber auch so sehen.

    Woraus ich bei einer Grundschuld den Schluss ziehen können soll, dass diese mutmaßlich nicht mehr valutiert, ist mir nicht klar.

  • Zwangssicherungshypotheken auch gelöschte, gelöschte Insolvenz- oder Zwangsversteigerungsvermerke, das sieht alles nicht gut aus, da wird JEDER Käufer
    nochmal versuchen den Preis zu drücken oder sonst irgendwie bessere Konditionen rauszuschlagen.
    Immerhin besteht hier ja sogar die Gefahr, dass der Erwerber die Kosten der Lastenfreistellung zu tragen hat, bzw. den Ärger hat die Rechte erstmal selber abzulösen.

    Diese Gefahr hat er zwar so auch, aber man sieht es dem GB eben nicht gleich an;)

  • Mal ernsthaft: Ob ich jetzt eine Grundschuld zugunsten des KSV (oder dem entsprechenden Träger habe) oder eine ZwaSiHyp ist doch jetzt gehüpft wie gesprungen.
    Dem Interessenten ist doch klar, dass da was übernommenen Kosten ist.
    Übernahme nur bei Freistellung wird in beiden Fällen Bedingung sein.


    Würde ich als Erwerber auch so sehen.

    Woraus ich bei einer Grundschuld den Schluss ziehen können soll, dass diese mutmaßlich nicht mehr valutiert, ist mir nicht klar.

    Grundschulden werden nach Rückzahlung des Darlehens gerne "stehen gelassen", um sie später mittels einer neuen Sicherungsabrede wieder zu verwenden. Das scheidet bei Zwangshypotheken aus naheliegenden Gründen und auch aus Akzessorietätsgründen aus.

  • Zwangssicherungshypotheken auch gelöschte, gelöschte Insolvenz- oder Zwangsversteigerungsvermerke, das sieht alles nicht gut aus, da wird JEDER Käufer
    nochmal versuchen den Preis zu drücken oder sonst irgendwie bessere Konditionen rauszuschlagen.
    Immerhin besteht hier ja sogar die Gefahr, dass der Erwerber die Kosten der Lastenfreistellung zu tragen hat, bzw. den Ärger hat die Rechte erstmal selber abzulösen.

    Nochmal: Jeder Käufer, der vom Betreuer mit dem Satz angesprochen wird: Willst du nicht kaufen, ich brauch das Geld für die Unterbringung. weiß sofort, woher der Wind weht.
    Löschen kostet mit dem GNotKG auch nicht mehr die Welt, und sicher wird der zukünftige Kaufvertrag auch die ein oder andere Regelung enthalten (Ablöse ist nur eine Variante).


    Grundschulden werden nach Rückzahlung des Darlehens gerne "stehen gelassen", um sie später mittels einer neuen Sicherungsabrede wieder zu verwenden. Das scheidet bei Zwangshypotheken aus naheliegenden Gründen und auch aus Akzessorietätsgründen aus.

    Mirwegen auch das, aber da argumentierst Du meiner Meinung nach aus der Sicht des Durchschnittserwerbers. Eine Finanzierungsgrundschuld mit 12.000 EUR? Oder vielleicht noch eine 2.te dazu, sollte die Kostenübernahme länger dauern? Vielleicht diesmal mit 5.000 EUR.
    Jeder vernünftig Denkende würde die auch auf Kosten des Alteigentümers löschen lassen anstatt sie wieder "aufzuladen".


    Aber ok, eure Meinung, meine Meinung, möge der Fragesteller sich entscheiden. :)

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!