Hallo,
ein Notar hat in einer Nachlasssache einen nicht richtigen Erbscheinsantrag gestellt. Trotz gerichtlicher Verfügung wurde der Antrag vom Notar dann falsch korrigiert. Der Antragsteller ist dann zum Gericht gegangen und hat beim Gericht persönlich seinen Antrag zur Protokoll des Rechtspflegers korrigiert und der Erbschein wurde erteilt und an den Notar übersandt. Hätte das Gericht den Antragsteller an seinen Notar verweisen müssen und keinen korrigierten Antrag aufnehmen dürfen? Der Antragsteller drängelte wegen eines Hausverkaufs.
Ich nehme an, dass der Antragsteller nun die Gebühren des Notars nicht zahlen will...