Hallo liebe Kollegen.
Der Gl. vollstreckt aus einer Hypothekenbestellungsurkunde bezüglich einer Teilhauptforderung. Hinzu kommen laut Titel 20% Jahreszinsen.
In der Forderungsaufstellung rechnet der Gl. jedoch mit der Formulierung "3 Prozentpunkte p.a. über dem jeweiligen Basiszinsatz, maximal 8 Prozentpunkte p.a.".
Mir erscheint das nicht ganz zulässig, oder?