IN Verfahren seit über 6 Jahren - Schuldner stellt Antrag auf sofortige RSB

  • Also da hab ich wieder eine Akte auf den Tisch bekommen, die ganz frisch den Antrag des Schuldners auf sofortige Erteilung der RSB enthält.

    Begründung, der Antrag auf RSB ist genau 6 Jahre und 6 Monate als und das IN Verfahren läuft auch bereits seit über 6 Jahren, noch kein Schlußtermin festgesetzt.

    Lt. InsO gilt die Abtretungserklärung im Zusammenhang mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung 6 Jahre.

    Jetzt hab ich zwei Fragen:
    1. Gilt die Frist 6 Jahre ab Antragstellung oder ab IN-Verfahrenseröffnung?
    2. Müssen trotz Ablauf der Frist noch die Gläubiger gehört werden?

    Jetzt dachte ich schon fast, mein Praktikum geht ruhig zu Ende ....

  • Ohjeh, es wird Zeit, 1. ist ja klar im §287 geregelt .... ich bin einfach fertig ... und hier stapeln sich Aktenberge, das gibt´s nicht!!!!

    Wie macht Ihr das eigentlich?

  • :( ich sag ja ...

    Mit welcher Frist sind die Gläubiger zu hören? Das steht auch im §300 nicht drin, kann der Schuldner beantragen, dass eine sofortige Erteilung der RSB - eine angemessene Frist sollte das hier wieder gesetzt werden.

  • Ohjeh, es wird Zeit, 1. ist ja klar im §287 geregelt .... ich bin einfach fertig ... und hier stapeln sich Aktenberge, das gibt´s nicht!!!!

    Wie macht Ihr das eigentlich?

    Sorry, aber kannste mal Deinen Status klären, ich war während meines Studiums nicht als "Insolvenzgericht" tätig.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
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    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
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