Antragstellung duch mehrere Eigentümer?

  • Hallo alle zusammen,

    ich bin neu hier und habe ein Problem mit einem Aufgebotsverfahren für einen Grundschuldbrief.
    Es handelt sich um eine Eigentümergrundschuld - Eigentümer sind ein Vater und seine zwei volljährigen Kinder.
    Nun stellt der Vater Antrag auf Kraftloserklärung.
    Ich bin nun der Meinung, dass auch die Kinder eidesstattliche Versicherungen bzgl. des Verbleibs des Briefes abgeben müssten und sich der Antragstellung anschließen müssten. Hab aber beim Nachlesen nichts darüber finden können.
    Der Anwalt des Vaters ist anderer Meinung.
    Was meint ihr dazu??

    Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!

    LG Bienchen25

  • Ich würde auch die e.V. von den Kindern verlangen. Anderenfalls ist nicht glaubhaft gemacht, dass der Grundschuldbrief weg ist. Vllt. haben seine Kinder ja den brief und haben ihre Gründe ihn nicht raus zugeben...

  • Stimme den Vorgängern zu.

    Zudem muss der Verlust des Briefs glaubhaft gemacht werden, § 468 Nr. 2 FamFG.
    Der Gedanke, dass die weiteren Gläubiger den Brief in Besitz haben könnten ist naheliegend.
    Ein Verlust des Briefes ist nur glaubhaft gemacht, wenn alle ersichtlichen Möglichkeiten des Verbleibs ausgeschlossen wurden.

    Es scheitert daher m. E. sowohl an der Glaubhaftmachung der Antragsberechtigung als auch des Verlusts des Briefes.

  • Gehe ebenfalls konform. Entweder geben alle 3 Eigentümer die Erklärungen ab oder der Antrag ist zurückzuweisen. Ich verstehe den RA nicht. Wie soll es denn zu einer tauglichen Glaubhaftmachung kommen, wenn 2/3 der Eigentümer von den Verpflichtungen ausgespart werden? :gruebel:

  • Ja, der Meinung bin ich auch.
    Und die Anwältin versteh ich auch nicht.
    Ich werde ihr jetzt nochmal einen Brief schreiben und mit der Zurückweisung des Antrags "drohen". Mal schaun, was dann kommt....:teufel:

    Vielen Dank für die Antworten!

    LG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!