Hallo Ihr!
Habe folgendes Problem:
Gepfändet wurde die Geschäftsführervergütung des Schuldners. Im PfÜb enthalten u.a. ist die Anorderung der Verwertung des gepfändeten Geschäftsanteils gem. § 844 ZPO bzw. durch freihändigen Verkauf, Verwaltung oder öffentliche Versteigerung durch den GV.
Weiß jemand von euch, wie diese Verwertung in der Praxis erfolgt?? Hatte sowas leider noch nie