Titulierte Unterhaltsforderung wurde betragsmäßig in voller Höhe zur Tabelle festgestellt. Wir haben dies aus unerlaubter Handlung wegen Unterhaltsgefährdung beantragt. Der Schuldner widersprach dem Anspruchsgrund. Reicht für eine Feststellungsklage gegen den Schulder die Begründung der Unterhaltsgefährdung?
Widerspruch des Schuldners gegen Anspruchsgrund "unerlaubte Handlung"
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ZPOlerin -
30. August 2013 um 12:05
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