Hallo,
ich habe hier einen zwischen den Parteien streitigen Fall hinsichtlich Reisekosten.
Beklagte beantragt KF, indem sie u.a. Reisekosten zu einer Anhörung des Klägers in den Räumlichkeiten der Beklagten begehrt. Es sei angeblich notwendig, dass ein bestimmter Sachbearbeiter bei der Anhörung anwesend sein musste.
Der hat seinen Dienstort in y und die Anhörung fand in x statt.
Der Kläger rügt nun, dass er bei seiner Anhörung schließlich schon zu der Beklagten fahren musste.
Es handelt sich um eine Anhörung, die im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens stattgefunden hat. (Verw.Ger.)
Ich sehe die Reisekosten nicht als notwendig an, zumindest waren sie auch nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens.
Wie seht ihr das??????????????? Hat jemand vll eine Fundstelle / Entscheidung??