Hallo alle zusammen,
folgende Ausschlagungskonstellation, die mir Kopfzerbrechen bereitet:
Erblasser E stirbt 1984 in der DDR und hinterlässt ein wenig Barnachlass sowie ein Grundstück. 1. EO ist nicht vorhanden, 2. EO schlägt komplett aus, so dass nur noch die 3. EO vorhanden ist. Ein Erbe (A) der 3. EO stirbt 1995 ohne Kenntnis vom Erbfall. 2005 werden die Erben des A ermittelt. Diese wollen mit der Sache nichts zu tun haben und schlagen bei einem Notar das Erbe nach E aus, aber nicht nach A.
Geht das? Sie waren ja nie direkte Erben sondern nur Erbeserben, dann können Sie m. E. auch nicht das Erbe nach E ausschlagen, sondern allenfalls nach A. Die Ausschlagung wäre dann unwirksam. Da A aber nichts vom Erbfall wusste, hätte dieser eventuell auch das Erbe zu Lebzeiten ausgeschlagen. Wie kommen die Erbenserben jetzt hier raus? Können sie jetzt noch für Ihren Vater das Erbe ausschlagen? Müssen Sie das als Erbengemeinschaft zusammen bei einem Termin machen oder reicht es aus, wenn die Ausschlagungserklärungen einzeln bei Gericht eingehen? Die Frist müsste m. E. dann beginnen, wenn ein Erbe der Erbengemeinschaft Kenntnis vom Sachverhalt hat.
Ich danke schon mal für die Hilfe:daumenrau!