Hallo zusammen!
Ich habe einen komischen Fall auf dem Tisch...
Gl und DS ist die Bank xy, es soll gepfändet werden "Rückgewährsansprüche des S bzgl der Lebensversicherung bei der Versicherung x".
Ich habe zwischenverfügt, warum der Anspruch nicht bei der LV gepfändet wird. Antwort des Gl V: Der Anspruch ist bereits wg einer Einzelforderung abgetreten, diese valutiert nur noch zum Teil, so dass bereits Rückgewährsansprüche entstanden sind.Rückgewährsverpflichtet ist in diesem Fall die xy Bank selbst. Die Pfändung erfolgt wg weitergehender Ansprüche, die über die bisherige Verwendungszweckerklärung nicht besichert sind."
Irgendwie finde ich das alles komisch. Wenn der Anspruch abgetreten ist und diese Abtretung "verbraucht" ist können doch die Ansprüche direkt bei der LV gepfändet werden oder?
Da Gl und DS identisch sind befürchte ich man möchte ein Papier in der Hand haben um sich das Geld einzubehalten.
Was meint ihr? Habe über abgetretene Rückgewährsansprüche nirgends was gefunden..
Gruß