Drittschuldner (Jobcenter) meckert ...

  • Hallo,

    wir haben das Akteneinsichtsrecht von einem Schuldner bei dem Jobcenter gepfändet und uns zur Einziehung überweisen lassen.
    Nun schreibt das Jobcenter folgendes:

    "...mit o.g. Schreiben beantragten Sie Akteneinsicht. gem. § 25 SGB X als Beteiligter. Gem. § 25 SGB X ist eine Akteneinsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Zur Prüfung ihres o.g. Antrages bitte ich daher um Darlegung, in welches Verfahren Akteneinsicht begehrt wird, und welche rechtlichen Interessen verfolgt oder geltend gemacht werden."

    1.
    Was mit "Schreiben" gemeint ist, können wir uns nicht erklären. Denn, wir haben einen PfÜB über das Akteneinsichtsrecht.

    Könnt ihr mir bitte helfen, wie wir dem DS nunmehr antworten können?

    Vielen Dank Euch!

  • Der Akteneinsicht steht das Sozialgeheimnis entgegen und ist kein pfändbares Recht. Den PfÜB könnt Ihr Euch leider über's Klo hängen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

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