Moin an alle!
Ich brauche eure Hilde zur Kopfknotenlösung in folgendem Fall:
PfÜb ist beantragt, Drittschuldnerin ist die X-GmbH, vertreten durch die GF Frau X.
Frau X ist gleichzeitig auch die Schuldnerin.
Gesellschafter der GmbH sind ferner die Y-AG, ein volljähriger Sohn der Frau X (wohnhaft bei dieser), sowie drei weitere minderjährige Kinder der Frau X, vertreten durch selbige.
Gläubiger beantragt nun die Bestimmung eines Zustellungsvertreters für die minderjährigen Kinder.
Dabei beruft er sich auf die Entscheidung des OLG Celle vom 15.02.2002, Az.: 16 U 161/01 (eingestellt bei juris.de, sonst DGVZ 2003/8).
Meine Gedanken dazu:
1) Besteht tatsächlich überhaupt ein "Zustellungsausschluss", wenn die Schuldnerin auch Vertreterin der Drittschuldnerin in Personalunion ist?
2) Kann aufgrund Bejahung von 1) § 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG analog herangezogen werden, sodass man zur Zustellung an die Gesellschafter kommt?
3) Genügt dann nicht sogar die Zustellung an EINEN Gesellschafter (z.B. volljährigen Sohn)?
4) Was ist mit der Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten der GmbH?
Bin für jede Hilfe dankbar!
Liebe Grüße.