Pfändung aus KFB - nach Insolvenzeröffnung ergangen

  • Hallo,
    ein Gläubiger beantragt Pfüb aus einem KFB, der erst nach der Insolvenzeröffnung ergangen ist.
    Die Hauptforderung des Rechtsstreits ist vor Insolvenzeröffnung entstanden. Das Urteil, aufgrund dessen der KFB ergangen ist, ist auch erst nach Insolvenzeröffnung entschieden worden.

    Ist die Forderung aus dem KFB nun eine Neuforderung, dann kann ich ja den Pfüb erlassen?

  • Urteil und KFB sind nicht nichtig, sie haben Bestand, solange sie nicht angefochten werden, Zöller ZPO Rn 3 zu § 240.
    Ein Vollstreckungstitel liegt damit erst mal vor.

    Aber:

    Allerdings ist in der Einzelzwangsvollstreckung die Eröffnung des Insoverfahrens zu beachten. Wenn die Forderung aus dem Urteil vor Eröffnung entstanden ist, ist die Einzelzwangsvollstreckung nicht mehr möglich und abzulehen.
    Was den KFB angeht: Man muss unterscheiden zwischen Entstehung der Kosten und deren Fälligkeit. Nach der vorliegenden Beschreibung dürften sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten bereits vor Inso-Eröffnung entstanden sein (danach sollen ja nur noch Urteil und KFB ergangen sein). Das bedeutet, dass es sich um keine Neuforderung handelt und auch insoweit die Vollstreckung abzulehnen ist.

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