Hallo allerseits,
ich bin mir nicht sicher ob ich bei folgendem Problem richtig liege:
22.08.13 Beurkundung des Kaufvetrages und der Grundschuldbestellung
29.08.13 15.19 Uhr Eingang Antrag Grundschuldeintragung
29.08.13 15.38 Uhr Eröffnung Privatinsolvenz
2.09.13 Antrag Auflassungsvormerkung
6.09.13 Antrag Insolvenzvermerk
Ich denke, die Eintragung der Grundschuld kann erfolgen, da Beurkundung und Antragseingang vor Inso-eröffnung liegen.
Die AV würde ich nicht eintragen (zumindest nicht ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters), da der Antragseingang nach Eröffnung liegt (§ 878 BGB greift nicht).
Ich zweifle nur ein bischen, weil der Antrag auf Eintragung des Inso-vermerks nach dem Antrag auf Eintragung der AV eingegangen ist (§ 17 GBO) ?!
Wie seht ihr das ?