Hallo,
ist der angebliche Anspruch auf Rückzahlung von fälligen und künftig fällig werdenden zu viel gezahlten Betriebskosten (Nebenkostenvorauszahlungen), welche sich nach den jeweiligen Endabrechnungen ergeben und an den Schuldner zurückzuerstatten sind, pfändbar?
Habe im Stöber (15. Aufl.) nur was zum Thema Mietpfändung (inkl. Betriebskosten) unter Rdnr. 217 gefunden, was mir aber nicht weiterhilft.
Hatte jemand schon einmal diesen Fall?