Pfändung Betriebskosten möglich?

  • Hallo,

    ist der angebliche Anspruch auf Rückzahlung von fälligen und künftig fällig werdenden zu viel gezahlten Betriebskosten (Nebenkostenvorauszahlungen), welche sich nach den jeweiligen Endabrechnungen ergeben und an den Schuldner zurückzuerstatten sind, pfändbar?

    Habe im Stöber (15. Aufl.) nur was zum Thema Mietpfändung (inkl. Betriebskosten) unter Rdnr. 217 gefunden, was mir aber nicht weiterhilft.

    Hatte jemand schon einmal diesen Fall?

  • Rn. 217 aus Stöber Forderungspfändung, 15. Aufl. betrifft eine andere Ausgangssituation und zwar ist dort der Schuldner ein Vermieter, während gegenständlich der Schuldner offensichtlich ein Mieter ist und dessen Anspruch auf Auszahlung des Guthabens aus der Jahresabrechnung der jeweiligen Betriebs-/Nebenkostenvorauszahlungen aus einem Mietverhältnis gepfändete werden soll.
    Dies wird für zulässig erachtet. Im PFÜB ist neben dem zu pfändenden Anspruch auch das Mietobjekt genau zu bezeichnen (Ort, Haus-/Wohnungs-Nr.).

  • Der Betriebskostenerstattungsanspruch ist im Grundsatz pfändbar.

    Aber ganz aktuell BGH, Urteil vom 20.06.2013 - IX ZR 310/12: "Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Arbeitslosengeld II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert."

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Mir liegt ein Antrag auf Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf Rückzahlung zuviel gezahlter Betriebskosten vor, "wenn es sich bei dem Schuldner nicht um einen Empfänger von ALG II handelt".
    Eine Pfändung kann doch nicht unter einer Bedingung ausgesprochen werden, zumal es dem Drittschuldner nicht bekannt sein muss, ob sein Mieter ALG-II-Empfänger ist. M. E. ist die Pfändung so unzulässig. Sehe ich das falsch?

  • Wir haben das als Standard-Textbaustein neben unseren Mietkautionspfändungen drin. Wurde immer ohne Probs durchgewunken und wir haben hieraus auch schon öfter Zahlungen erhalten.

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