Autokauf

  • Hallo liebe Foren anhaenger! Zum Wochenende stellt sich fuer mich noch folgendes Problem: Eine Betreuerin rief mich an und wollte im Namen fuer Ihre Mutter (gleichzeitig Betroffene) ein neues Auto kaufen. Mit Vorlage eines Schwerbehindertenausweises ist das Auto 15% vom Neupreis guenstiger. Die Betroffene hat diesen Schwerbehindertenausweis. Aus diesem Grunde wollte die Betreuerin das Auto fuer die Betroffene kaufen. Anschliessend soll dies jedoch von der Betroffenen an die Betreuerin (ACHTUNG Vertr.ausschluss) uebereignet werden. Nun zu meiner Frage. Finanziell kann ich dieses Geschaeft nachvollziehen. Doch wie sieht das ganze in der Praxis aus, hatte so einen Fall noch nicht. Vielen Dank schonmal im voraus.

  • Nützt der Betroffenen das Auto etwas? Hat Sie einen Vorteil von dem Kauf?
    Wenn nicht, dann sehe ich keinen Grund diese Geldverwendung der Betreuerin zu tollerieren.

    Schenkungen des Betreuers, gleichgültig an wen, sind sowieso nicht möglich, § 1908i BGB.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es nicht um eine Schenkung. Es geht darum, dass die Betreuerin im Namen der Betroffenen ein vergünstigtes Auto kauft und es sich dann - quasi zum Einkaufspreis - an sich selbst weiterverkauft. 15% gespart.

    Von mir gäbe es da ein klares Nein. Hier geht es offensichtlich nicht um Interessen der Betroffenen, sondern um die der Betreuerin.

  • Nein, der Betroffenen nützt das Auto nichts. Die Betroffene hat dafür keine Verwendung aufgrund der gesundheitlichen Situation. Das Auto ist für die Betreuerin. Lediglich aufgrund des finanziellen Vorteils durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises soll der Autokauf auf den Namen der Betroffenen erfolgen. Das Auto bezahlen wird die Betroffene aus Ihrem Vermögen nicht.

  • Von so was bekomme ich doch als Betreuungsgericht gar nix mit ;)
    Da kein Genehmigungstatbestand existiert und niemand so blöd ist sowas in den Bericht zu schreiben!

  • was hier öfter passiert ist, dass die Betreuten sich diese vergünstigten Behindertenautos halten (!), die werden aber von den Betreuern gekauft.

  • Ich häng mich hier mal fix hinten dran...

    Spricht etwas dagegen, wenn sich der Betroffene, seine Mutter als Betreuerin und sein Vater ein Wohnmobil kaufen und jeder 1/3 der Kosten trägt?

    Das Wohnmobil soll für gemeinsame Urlaubsfahrten genutzt werden.

    Das es keinen Genehmigungstatbestand als solchen gibt, weiß ich... Aber die Mutter ist zur Rechnungslegung verpflichtet und hätte gerne im Vorfeld mein O´kay, bevor ich den Kauf dann bei der Prüfung der RL moniere...

    Der Betroffene und seine Mutter kommen heute nachmittag zur Anhörung vorbei und ich sehe keinen direkten Grund, dem Kauf entgegenzutreten. Der Betroffene ist sehr wohlhabend und kann sich die Anschaffung locker leisten. Zudem kümmern sich seine Eltern wirklich rührend um ihn und sind auch bisher schon viel mit ihm weggefahren... Hab ich irgendwas übersehen?

    Ich danke euch fürs Mitdenken!

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Zu Beginn des Verfahrens wurde die RL angeordnet.

    Das Verfahren ist sehr kompliziert gelaufen, da gab es zu Beginn einige Ungereimtheiten und jetzt läuft es aber eigentlich ganz ordentlich.

    Naja Anhörung ist wohl eher das falsche Wort, die Betreuerin hat sich für heute nachmittag mit ihrem Sohn (dem Betroffenen) angekündigt und will quasi wissen, ob das okay ist, wenn ihr Sohn 1/3 der Kosten für den Wohnmobilkauf übernimmt...

    Da ich ja später auch die RL prüfe, kann ich das Anliegen der Mutter schon nachvollziehen...

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Weil man der Mutter schon noch auf die Finger schauen muss... Ich moniere allerhand bei der RL und ich glaube nach wie vor, dass ohne Pflicht zur RL die Vermögensverwaltung schief gehen würde...

    Aber darum ging es mir doch eigentlich gar nicht...

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Meinste also es wäre besser, keine Fragen zu stellen:strecker

    Naja ... falls jemand noch einen Geistesblitz hat, dann her damit, ansonsten schon mal Danke fürs mitdenken - in welche Richtung auch immer...

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Wie wird folgender Fall beurteilt?
    Die Betreuerin besucht die Betroffene (ihre Schwester) fast täglich. Nun ist ihr Auto kaputt und sie möchte vom Geld der Betroffenen ein neues Auto kaufen, um sie weiterhin besuchen zu können. Das Auto soll auf den Namen der Betreuten angemeldet werden. Angehört werden kann die Betreute dazu nicht. Vermögen ist ausreichend vorhanden.
    Ich müsste die Abbuchung des Kaufpreises vom Sparbuch genehmigen.
    Habe aber doch irgendwie Bauchschmerzen.

  • Wie wird folgender Fall beurteilt?
    Die Betreuerin besucht die Betroffene (ihre Schwester) fast täglich. Nun ist ihr Auto kaputt und sie möchte vom Geld der Betroffenen ein neues Auto kaufen, um sie weiterhin besuchen zu können. Das Auto soll auf den Namen der Betreuten angemeldet werden. Angehört werden kann die Betreute dazu nicht. Vermögen ist ausreichend vorhanden.
    Ich müsste die Abbuchung des Kaufpreises vom Sparbuch genehmigen.
    Habe aber doch irgendwie Bauchschmerzen.


    Die hätte ich aber auch.

    Die Betreuerin wird ja den neuen PKW nicht nur für die Fahrten zur Betreuten nutzen, oder? :gruebel: (Mal davon abgesehen, dass tägliche Besuche im Rahmen der rechtlichen Betreuung nicht erforderlich sein dürften.)

    Auch wäre es mit der bloßen Abhebung des Betrages vom Sparbuch nicht getan. Es müsste ein Schenkungsvertrag zwischen Betroffener und Betreuerin geschlossen werden, als würde ggf. ein Ergänzungsbetreuer benötigt.

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