Vorschuss für Vollstreckung Haftbefehl

  • Ist es eigentlich üblich, dass der Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung eines Haftbefehls um die Abgabe der e.V. gem. § 807 ZPO a.F. zu erzwingen vom Gläubiger einen Vorschuss über 500 € anfordert (für einen Schlosser 130 €, JVA Transport 220 €, GV Kosten 100 €, Rest 50 €) ?
    Der Schuldner wurde 6 x zu verschiedenen Zeiten nicht angetroffen, kann auch sein, dass er einfach nicht öffnet.

  • Ich kenne zwar GV, die einen Vorschuß für die Verhaftung anfordern, allerdings ist der hier aber doch etwas großzügig bemessen. Die Fahrt zu JVA erscheint mir recht teuer, wenngleich ich nicht weiß, wieweit es bis zur JVA ist. Hier erfolgt der Transport mit der Polizei.

  • Wer will, daß der Schuldner verhaftet wird, muß schon damit rechnen, daß eine Einlieferung in die JVA erfolgt und dafür Kosten anfallen. Kosten dafür erscheinen mir zwar hoch, aber ich kenne das Transportmittel auch nicht. Auch die Kosten des GV für die Verhaftung erscheinen recht hoch.

  • Grundsätzlich wird der Schuldner per Polizei in die JVA gebracht.

    In einigen Bundesländern jedoch, weigert sich die Polizei das zu machen.

    Somit bleibt dem GV nur, ggf. ein privates Sicherheitsunternehmen mit der Einlieferung zu beauftragen.
    Vermutlich deshalb möchte der GV einen höheren Vorschuss.

    MFG

    Blacky

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