Vormundwechsel bei Umzug-Bestellung Rechtsanwalt statt Jugendamt

  • Habe den Fall, dass das Jugendamt für ein Kind Vormund ist. Jetzt ist das Kind in einen anderen Bezirk verzogen und der bisherige Vormund hat um Entlassung und Bestellung des dortigen Jugendamts gebeten. Bei Anfrage bei diesem Jugendamt wurde mir mitgeteilt, dass nicht das Jugendamt selbst als Vormund sondern eine Rechtsanwältin im dortigen Bezirk als Vormund bestellt werden soll.

    Macht ihr so einen Wechsel?

  • grds. wie Steinkauz...

    ...aber welchen Grund hat das Jugendamt die Vormundschaft nicht zu übernehmen?

    Nach § 87 c SGB VIII müsste die Übernahme durch das Jugendamt eigentlich erfolgen...
    Wenn es jedoch im Einzelfall dem Wohle des Kindes entspricht einen anderen Vormund zu bestellen, dann sollte man als Gericht -wenn kein ehrenamtlicher Vormund zu finden ist- eine ??? "Berufs"-Vormundschaft (! Voraussetzungen des § 1 VBVG) wählen. Allerdings sollte man die Kostenfrage (bei Mittellosigkeit - Staatskasse) bei den Gesamtüberlegungen nicht ganz außer Acht lassen.

  • Das ist doch aber längst obergerichtlich durch , dass bei der Entscheidung über einen Vormundwechsel fiskalische Überlegungen keine Rolle spielen.
    Dies zumindest im Verhältnis Jugendamt zu Berufsvormund.

    Wird leider in der Praxis zu wenig beachtet, da manche Kollegen offenbar meinen, sie müssten den Berufsvormund ( künftig ) aus eigener Tasche bezahlen.
    Leider habe ich zu dieser Einstellung keinen passenden Smiley gefunden.........

  • Ich würde hier auch keinen Rechtsanwalt finden, der dauerhaft eine Vormundschaft betreibt.
    Unsere Anwälte sagten mir mal, dass eine Anwaltskanzlei pro Stunde 150 - 200 € erzielen muss, um insgesamt wirtschaftlich gut dazustehen. Mit 33,50 € pro Stunde ist dieser Wert weit unterschritten.
    Aber wir haben hier einen stillschweigenden Deal mit 2-3 Anwälten: Sie bekommen die lukrativen Verfahrensbeistandsschaften, wo sie locker für 2 Kinder gleich mal pro Instanz 1100 € bekommen, ohne oftmals insgesamt außerordentlich viel leisten zu müssen, dafür müssen sie wenigstens auch mal Ergänzungspflegschaften übernehmen, was wiederum weniger lukrativ ist.
    Aber als dauerhafter Vormund oder Betreuer: Das ist hier mit Rechtsanwälten kaum zu machen. Mit Betreuern sind wir durch Berufsbetreuer und Verein gut abgedeckt, aber bei Vormündern bleibt immer nur das Jugendamt, wenn sich nicht gerade ein ehrenamtlicher findet.

  • Die fiskalischen Überlegungen stellt bei uns leider der Beziksrevisor an...
    ...daher mein Statement...
    aber Steinkauz: Du hast natürlich Recht, dass dies keine Rolle spielen sollte.

  • Der Bezi kann mir in dem Fall wegen der sachlichen Unabhängigkeit gar nichts .

    Ich hab noch keinen Bezi erlebt , der mir selbst mal einen ehrenamtlichen Vormund alternativ vorschlagen konnte.
    Soll ers doch selbst "für umme" machen.
    Er kann dann ja gegen seine Bestellung in die Beschwerde gehen.:teufel:

  • Als Ergänzung und Futter für die entscheidenden Rechtspfleger ( nicht Bezirksrevisoren ! ) :

    OLG Hamm FamRZ 2011,798 und Harms im Rpfl. 2013 S. 491 ff.

  • Hallo!

    Ich möchte dieses Thema noch einmal aufgreifen.
    In einem Fall wurde der Mutter das Sorgerecht entzogen und Vormundschaft angeordnet.
    Gem. §87c SGB VIII habe ich das Jugendamt in einem anderen Ort bestellt, da das Kind dort in einer Pflegefamilie untergebracht ist. Das Jugendamt wurde vorab angehört und hat sich innerhalb der Frist nicht geäußert. Nun teilt es mir mit, dass es mit der Übertragung nicht einverstanden ist und schlägt vor, dass die Vormundschaft auf eine Mitarbeiterin eines Vereins übertragen werden soll.
    Als Grund wird aufgeführt, dass das Pflegeverhältnis auch von diesem Verein betreut wird. (Ein weiterer Grund ist vermutlich Arbeitsüberlastung. Die hatte der Mitarbeiter des JA telefonisch geäußert.)
    Unser hiesiges JA vertritt die gegenteilige Auffassung. Die Vormundschaft und die Betreuung des Pflegeverhältnisses sollen gerade nach deren Ansicht bei zwei verschiedenen Personen liegen.
    Wie würdet ihr in diesem Fall verfahren?
    Wird dem Vorschlag des JA immer entsprochen?
    Das Schreiben des JA ist ja als Beschwerde auszulegen.

  • Ich bin auch der Auffassung, der Beschwerde nicht abzuhelfen. Wäre jedoch für weitere Begründungen dankbar.
    Entsprecht ihr grds. dem JA, wenn von dort vorgetragen wird, dass für die Übernahme keine Kapazität vorhanden ist? Dies wird manchmal recht schnell vorgetragen.
    Gibt es diesbezüglich Entscheidungen ?

  • Bei uns ist in den Kooperationsverträgen ausdrücklich ausgeschlossen, dass Träger der Hilfe und des Berufsvormunds GETRENNT SEIN MÜSSEN: Der Ärger ist vorprogrammiert: Beim Jugendamt kommen sogar mitunter Amtsvormund, Träger, Hilfeplanverantwortlicher und Kostenträger aus einem Haus. Aber wir sind ja so was an weisungsungebunden!

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