Guten Morgen,
angemeldet ist die Verschmelzung zweier GmbH & Co. KG`s.
Die Komplementärin der Überträgerin soll laut Anmeldung auch in die übernehmende Gesellschaft als phG eintreten. Damit ist wohl § 40 Abs. 1 UmwG erfüllt.
Allerdings soll die neu eingetretene Komplementärin mit Wirkung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister sofort wieder ausscheiden.
Ist das möglich?
Ich finde leider gar nicht dazu und hoffe irgendwer kann mir helfen